CONFLICT OF INTEREST POLICY


Grundsätze zum Schutz der Kundeninteressen

Interessenkonflikte lassen sich bei einer Vermögensverwaltungsgesellschaft, wie der Sabine & Sven Hedderich Fondsconsulting GbR, nicht immer ausschließen. Sie als Kunde sowie die Auf- sichtsbehörden erwarten von uns die Identifizierung und den angemessenen Umgang mit Interessenkonflikten. Dies entspricht auch unserem eigenen Anspruch an unsere Tätigkeit sowie unserem Verständnis von einer guten Kundenbeziehung. Wir informieren Sie daher nachfolgend über unsere weitreichenden Vorkehrungen zum Umgang mit Interessenkonflikten.

Interessenkonflikte können sich ergeben zwischen der Sabine & Sven Hedderich Fondsconsulting GbR, vertraglich gebundenen Vermittlern oder anderen Personen, die mit uns verbunden sind sowie unseren Kunden oder zwischen unseren Kunden.

Interessenkonflikte können sich insbesondere ergeben:

a)   in der Anlageberatung;

b)   bei Erhalt oder Gewährung von Zuwendungen (beispielsweise Vertriebs- und Vertriebsfolgeprovisionen) von Dritten;

c)  durch erfolgsbezogene Vergütung von Mitarbeitern und Vermittlern;

d)  bei Gewährung von Zuwendungen an unsere Mitarbeiter und Vermittler;

e)  durch Erlangung von Informationen, die öffentlich nicht bekannt sind;

f)  aus persönlichen Beziehungen unserer Mitarbeiter oder der Geschäftsleitung oder der mit diesen verbundenen Personen;

Um bestmöglich zu vermeiden, dass sachfremde Interessen - wie zum Beispiel die Beratung, Auftragsausführung, etc. - beeinflussen, haben wir uns und unsere Mitarbeiter auf hohe ethische Standards verpflichtet. Wir erwarten jederzeit Sorgfalt und Redlichkeit, rechtmäßiges und professionelles Handeln, die Beachtung von Marktstandards und insbesondere stets die Beachtung des Kundeninteresses.

Das Thema Compliance untersteht der direkten Verantwortung der Geschäftsleitung, der im Besonderen die Identifikation, die Vermeidung und das Management von Interessenkonflikten obliegt.

Im Einzelnen ergreifen wir unter anderem folgende Maßnahmen:

a)   Schaffung organisatorischer Vorkehrungen zur Wahrung des Kundeninteresses in der Anlageberatung;

b)    Regelungen über die Annahme und Gewährung von Zuwendungen sowie deren Offenlegung;

c)     Führung einer Insider- bzw. Beobachtungsliste, die der Überwachung des sensiblen Informationsaufkommens sowie der Verhinderung eines Missbrauchs von Insider-informationen dient;

d)   Schulungen unserer Mitarbeiter;

e)    Interessenkonflikte, die sich nicht vermeiden lassen sollten, werden wir gegenüber den betroffenen Kunden vor einem Geschäftsabschluss oder einer Beratung offenlegen, um sicherzustellen, dass sie Ihre jeweilige Entscheidung stets auf informierter Basis treffen können.

Auf die folgenden Aspekte möchten wir Sie insbesondere hinweisen:

Beim Vertrieb von Investmentfonds erhalten wir in der Regel Zuwendungen von Fondsgesellschaften und Depotbanken. Hierzu gehören umsatzabhängige Vertriebsfolgeprovisionen, die von Fondsgesellschaften aus den von diesen vereinnahmten Verwaltungsgebühren.

Auf Wunsch werden wir gerne weitere Informationen zu unserem Umgang mit Interessenkonflikten, die im Einzelfall entstehen können, zur Verfügung stellen.

Sabine & Sven Hedderich Fondsconsulting GbR, Hannover