Sicherheit und Kosten

Funktionsweise von Investmentfonds

Im Jahr 1774 hat der niederländische Kaufmann Adriaan Ketwich einen offenen Investmentfonds mit dem bezeichnenden Namen „Einheit schafft Stärke“ gegründet, der in Anleihen ausländischer Staaten und Banken investierte sowie Darlehen an westindische Plantagenbesitzer vergab. Die Idee Ketwich’s, Kleinanlegern eine diversifizierte Anlage anzubieten, hat heute noch Bestand. Investmentfonds sind als sog. Sondervermögen konzipiert, die von Investmentgesellschaften treuhänderisch verwaltet werden. Das Fondsvermögen setzt sich aus den Einzahlungen der Anleger - entweder in Form von Einmalanlagen oder als monatliche Sparpläne - zusammen und die Anleger können ihr Geld effizient und transparent unter genauen gesetzlichen Bestimmungen in verschiedene Anlageklassen wie Aktien, Anleihen, Immobilien und Rohstoffen investieren.

Anlegerschutz

Die Vermögensbestände eines Investmentfonds müssen vom Vermögen der Investmentgesellschaft (auch Kapitalanlagegesellschaften genannt) getrennt sein, wodurch die Anleger gegen Veruntreuung und Konkurs der Investmentgesellschaft geschützt werden. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) überwacht die in Deutschland zugelassenen Investmentfonds. Die Investmentgesellschaft muss eine Depotbank mit der Verwahrung der im Investmentfonds befindlichen Wertpapiere und Gelder beauftragen. Neben dieser Treuhänderfunktion übernimmt die Depotbank weitere Kontroll- und Überwachungsfunktionen und sie ist verpflichtet, börsentäglich alle Vermögenswerte zu bewerten und zu veröffentlichen. Sämtliche Wertpapiere und Bankguthaben werden dabei zum aktuellen Tagespreis bewertet und addiert und die sich ergebende Summe wird durch die ausgegebenen Fondsanteile geteilt. Das Ergebnis entspricht dem Rücknahmepreis eines Fondsanteils. Der Rücknamepreis hängt ausschließlich von der Wertentwicklung des Sondervermögens ab. Beim Kauf eines Fondsanteils zahlt der Anleger den Ausgabepreis, der sich aus dem Rücknahmepreis und dem von der Investmentgesellschaft erhobenen Ausgabeaufschlag zusammensetzt.

Informationen für Anleger

Das Investmentgesetz verlangt von den Investmentgesellschaften bei Fondsauflage, dass sie den Anlegern in Form des Verkaufsprospekts und der „Wesentlichen Anlegerinformationen“ (KID) detaillierte Informationen bezüglich Anlagegrundsätze, Kosten und Besteuerung zur Verfügung stellen. Die Anleger werden durch die - von Wirtschaftsprüfern zu testierenden - Halbjahres- und Jahresberichte über die Portfoliozusammensetzung (Branchen, Regionen und Emittenten) und über die Aufwands- und Ertragslage des Investmentfonds informiert. Seit 2004 verlangt der Gesetzgeber die Angabe der exakten Höhe der Gesamtkosten im Verhältnis zum Fondsvolumen (TER= Total Expense Ratio). Darüber hinaus geben die Investmentgesellschaften den Anlegern in monatlichen Fondsübersichten (sog. Factsheets) und regelmäßigen Berichten aktuelle Informationen.

Verwahrung der Anlegergelder

Die Fondsdepots unserer Kunden liegen mehrheitlich bei der FIL Fondsbank, die sich als Einlagen-Kreditinstitut auf die Verwahrung von Investmentfonds spezialisiert hat und die Fondsanteile treuhänderisch verwahrt. Im Fall einer möglichen Insolvenz werden die Fondsanteile des Kunden vom Vermögen der FIL Fondsbank getrennt und seine Einlagen auf dem sog. Abwicklungskonto sind über die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken bis zu einem Betrag in Höhe von 100.000 Euro sowie darüber hinaus durch die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes privater Bankenprivaten Banken mit einem Mindestbetrag in Höhe von 1.000.000 Euro abgesichert (Stand Juli 2019).

Links

Alle relevanten Informationen über Investmentfonds finden Sie beim Bundesverband Investment und Asset Management e. V.
Aufsätze und Publikationen: K. Geert Rouvenhorst, 2004, The origins of mutual funds, Yale ICF Working Paper No. 04-48
Broschüre FFB